Apostille oder Legalisierung?
Ausländische Papiere gelten erst, wenn sie für das Zielland beglaubigt sind. Nenne uns den Korridor und wähle deine Dokumente — wir sagen dir, ob jedes eine Apostille, eine vollständige Legalisierungskette oder nichts braucht, und die Schritte in der richtigen Reihenfolge.
Wähle beide Länder, um zu sehen, wie deine Dokumente anerkannt werden.
Ein allgemeiner Leitfaden, keine Rechtsberatung — die Anforderungen variieren je nach genau zuständiger Empfangsbehörde, und häufig ist zusätzlich eine beglaubigte/vereidigte Übersetzung erforderlich. Bestätige es immer beim Konsulat des Ziellandes oder der Stelle, die das Dokument annehmen wird. Status des Apostille-Übereinkommens über das HCCH-Verzeichnis der zuständigen Behörden.
Meist keine Apostille — EU-Dokumente
Beide Länder sind in der EU, sodass deine Personenstandsurkunden (Geburt, Heirat, Scheidung, Name) unter der Verordnung über öffentliche Urkunden von 2019 ohne Apostille anerkannt werden — verlange von der ausstellenden Stelle das kostenlose mehrsprachige Standardformular. Diplome und andere nicht personenstandsbezogene Dokumente brauchen weiterhin eine Apostille.
Eine Apostille pro Dokument
Beide Länder sind im Apostille-Übereinkommen, sodass jedes Dokument eine einzige Apostille von der zuständigen Behörde des Ausstellungslandes braucht — kein Botschaftsschritt. Für Legalisierungsverhältnisse schnell und günstig.
Vollständige Legalisierungskette
Eines der beiden Länder ist nicht im Apostille-Übereinkommen, sodass jedes Dokument die längere Legalisierungskette durchläuft — mehrere Ämter, Wochen Vorlaufzeit, Botschaftsgebühren. Fang früh an.
- Bestelle das Dokument bei der ausstellenden Behörde und verlange das mehrsprachige EU-Standardformular (kostenlos), um die Übersetzung zu sparen.
- Für ein Diplom oder ein sonstiges nicht personenstandsbezogenes Dokument hol dir stattdessen eine Apostille von der zuständigen Behörde des Ausstellungslandes.
- Reiche es bei der Stelle im Zielland ein — kein Botschaftsschritt, keine Legalisierung.
- Besorge das Original oder eine beglaubigte Kopie von der ausstellenden Behörde.
- Lass es bei Bedarf zuerst vorbeglaubigen — ein Hochschulabschluss muss meist von der ausstellenden Stelle oder dem Bildungsministerium beglaubigt werden, bevor er eine Apostille erhalten kann.
- Hol dir die Apostille von der zuständigen Behörde des Ausstellungslandes (oft das Außenministerium; in den USA der Secretary of State des ausstellenden Bundesstaates).
- Füge eine beglaubigte Übersetzung hinzu, wenn das Zielland sie verlangt — manchmal wird die Übersetzung selbst mit einer Apostille versehen.
- Lass das Dokument im Heimatland notariell beglaubigen oder beurkunden.
- Lass es beim Außenministerium des Ausstellungslandes (oder der Beglaubigungsstelle auf Bundesstaatsebene) beglaubigen.
- Lass es bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes im Ausstellungsland legalisieren.
- Füge eine beglaubigte Übersetzung hinzu, wie vom Zielland gefordert.
Bestelle eine aktuelle beglaubigte Kopie — manche Behörden akzeptieren nur eine, die in den letzten 6 Monaten ausgestellt wurde.
Eine beglaubigte Kopie; benötigt für Ehegatten- und Familienvisa sowie für Namensänderungen.
Das rechtskräftige Urteil (nicht der Antrag) — benötigt, wenn du wieder geheiratet hast oder um eine Namenshistorie zu erklären.
Muss meist von der ausstellenden Universität oder dem Bildungsministerium beglaubigt werden, bevor es eine Apostille oder Legalisierung erhalten kann.
Fast immer für ein Visum erforderlich, und die meisten Behörden akzeptieren es nur innerhalb von 3–6 Monaten nach Ausstellung — besorg es spät und beglaubige es schnell.
Unterschreibe sie vor einem Notar — oft nötig, damit jemand nach deinem Umzug in der Heimat für dich handeln kann.
Keine Apostille (EU) Apostille Legalisieren